Warum ein und dieselbe Wärmepumpe in Deutschland 10 dB 'lauter' sein kann als in der Schweiz und was das für die Genehmigungsfähigkeit bedeutet
In diesem Blogbeitrag wird am Beispiel eines konkreten Anlagentyps ein Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz für den Nachtzeitraum vorgenommen. Wir erklären, …
- weshalb ganz unterschiedliche Schallleistungspegel herangezogen werden,
- wieso die ermittelten Beurteilungspegel dann doch in derselben Größenordnung liegen und
- wie diese Werte mit Bezug auf die Lärmvorschriften einzustufen sind.
Unterschiedliche Beurteilungszeiträume → unterschiedliche Schallleistungspegel
Für den in diesem Beispiel herangezogenen Anlagentyp wird in Deutschland ein Schallleistungspegel von 59 dB(A) und in der Schweiz ein Schallleistungspegel von 49 dB(A) ausgewiesen und genutzt. Das lässt sich mit den Vorschriften der jeweiligen Länder begründen:
- In Deutschland wird gemäß TA Lärm für die Nacht der lauteste Betriebszustand untersucht, der über einen Zeitraum von einer Stunde möglich ist. Demnach muss hier der maximal mögliche Schallleistungspegel der Wärmepumpe – üblicherweise bei Volllast – herangezogen werden.
- In der Schweiz wiederum erfolgt die Beurteilung für den gesamten Nachtzeitraum von 19 Uhr bis 7 Uhr. Hierbei wird ein Schallleistungspegel herangezogen, der für den gesamten Zeitraum der Mittelung vorliegen kann. Seit dem 1. November 2024 ist gemäß Vollzugshilfe 6.21 der Schallleistungspegel bei 2 °C und Teillast nach EN14825 zu nutzen.
Entscheidend für den Schallleistungspegel ist also der durch die national gültige Lärmvorschrift für Gewerbelärm festgelegte Beurteilungszeitraum: Eine Stunde in Deutschland gegenüber zwölf Stunden in der Schweiz.
Unterschiedliche Zuschläge → ähnliche Beurteilungspegel
Der Beurteilungspegel ist der für den Vergleich mit den Richtwerten beziehungsweise Planungszielen herangezogene Schalldruckpegel am Empfangsort. Er ergibt sich durch eine Schallausbreitungsberechnung gemäß ISO 9613-2 von der Quelle zum Empfangsort unter Achtung der örtlichen Gegebenheiten. In Softwareprodukten der Fachplanung, aber auch in der Anwendung dBEL.HVAC wird die Berechnung in einem Geoinformationssystem (GIS) vorgenommen, um insbesondere auch Abschirmungen und Reflexionen berücksichtigen zu können.
Unter Umständen müssen jedoch auch Zuschläge einberechnet werden. Gemäß der Vollzugshilfe für Industrie- und Gewerbeanlagen der Schweiz sind für HVAC-Anlagen im Nachtzeitraum eine Pegelkorrektur K1 für die Lärmphase I von +10 dB und eine Pegelkorrektur K2 von +2 dB für einen schwach hörbaren Ton vorzunehmen. Diese Zuschläge führen dann dazu, dass der vorher im Vergleich 10 dB niedrigere Schallleistungspegel dennoch einen um 2 dB höheren Beurteilungspegel für eine identische Aufstellsituation ergibt.
Ähnliche Beurteilungspegel vs. unterschiedliche Schutzansprüche
Die im letzten Schritt berechneten Beurteilungspegel werden nun mit den national geltenden Richtwerten beziehungsweise Planungszielen verglichen. Unter der Annahme eines typischen Wohngebiets gelten im Nachtzeitraum die folgenden Werte:
- Deutschland: 40 dB(A) Richtwert/34 dB(A) Planungsziel (Allgemeines Wohngebiet – WA)
- Schweiz: 50 dB(A) Richtwert/45 dB(A) Planungsziel (Empfindlichkeitsstufe II – Wohnzone)
Das Planungsziel in Deutschland liegt für diese Kategorie somit um 11 dB niedriger, sprich der Schutzanspruch ist deutlich höher.
Wird die Wärmepumpe genehmigt? Deutschland und die Schweiz in der Vergleichsrechnung
In unserem Beispiel (siehe Abbildung) nehmen wir an, dass der Abstand des Immissionsortes zur Wärmepumpe zehn Meter beträgt.

Für diese Aufstellsituation ergeben sich die folgenden Werte:
Deutschland | Schweiz | |
|---|---|---|
| Schallleistungspegel LWA | 59 dB(A) | 49 dB(A) |
| Berechneter Schalldruckpegel nach ISO 9613-2 LpA | 33,1 dB(A) | 23,1 dB(A) |
| Beurteilungspegel LrA (inkl. K1 bis K3) | 33,1 dB(A) | 35,1 dB(A) |
| Richtwert / Immissionsgrenzwert (WA für D, ES II für CH) | 40 dB(A) | 50 dB(A) |
| Planungswert (WA für D, ES II für CH) | 34 dB(A) | 45 dB(A) |
Der Tabelle kann nochmals recht plakativ entnommen werden, dass trotz der sehr unterschiedlichen Schallleistungspegel die Beurteilungspegel LrA in einer vergleichbaren Größenordnung liegen.
Betrachtet man allerdings die Planungswerte sieht man, dass diese Wärmepumpe in dieser Aufstellsituation in Deutschland gerade so den Planungswert einhält, ihn in der Schweiz jedoch um fast 10 dB unterschreitet.
Übrigens: Mit dem vereinfachten Verfahren zur Ausbreitungsberechnung – wie im bwp- oder FWS-Schallrechner eingesetzt – wäre das Planungsziel in Deutschland für diese Situation überschritten worden. Es gibt also immer wieder Fälle, in denen es sich lohnt, auf genauere, normativ geregelte Verfahren zurückzugreifen. In dBEL.HVAC ist eine solche Berechnung auf Fachplaner-Niveau ohne akustisches Vorwissen und mit wenigen Klicks möglich.
